Schaden am Fahrzeug – was tun?

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Die Stiftung Warentest schreibt hierzu:

Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft.
Sie ist nicht interessiert, Ihnen zu helfen, sondern will die Erstattung gering halten. […]
Deshalb lautet die oberste Regel nach einem unverschuldeten Unfall:
Nicht den gegnerischen Versicherer kontaktieren.
Sie ist nicht interessiert, Ihnen zu helfen, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen. […]
Nehmen Sie nicht die Sachverständigen der gegnerischen Versicherung. Beauftragen Sie selbst einen.
Nachzulesen in:
Stiftung Warentest: Schadensabwicklung nach Autounfall
Erschienen am 01.02.2022 unter dem Titel:
„So tricksen die Versicherer“

Ich möchte nichts falsch machen. Ich möchte abwarten, was die Versicherung sagt.

Als Geschädigter haben Sie das Recht, die Schadenbeseitigung eigenständig in die Hand zu nehmen.
Sie sind nicht verpflichtet, die Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung zu überlassen.

Es ist Ihr Schaden, Ihre Schadensabwicklung und Ihre Geltendmachung gegenüber dem Verursacher.

Die Regulierung des Schadens erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Gutachtens, das Sie selbst in Auftrag geben.
Sie ist nicht davon abhängig, ob Sie dem Reparaturweg folgen, den Ihnen die Gegenseite empfohlen hat.

Ich bin unschuldig – was tun?

Als Geschädigter eines Unfalls dürfen Sie die Beseitigung des Ihnen entstandenen Schadens verlangen oder alternativ den dafür erforderlichen Geldbetrag.

Dazu steht es Ihnen frei, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden für Sie kalkuliert.

Die Versicherung sagt, ich soll einen Kostenvorschlag bei einer Werkstatt einholen.

Machen Sie sich bewusst:
Die gegnerische Versicherung muss zwar für Ihren Unfallschaden aufkommen – aber sie will das nicht unbedingt in vollem Umfang tun.
Wer zahlt schon freiwillig mehr als nötig?

Sie sind nicht verpflichtet, sich mit günstigen oder gekürzten Leistungen zufriedenzugeben.

Nehmen Sie Ihr Recht wahr und bestimmen Sie die Schadenabwicklung selbst.
Das beginnt mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.

Eine Werkstatt ist ein Reparaturbetrieb – spezialisiert auf das Reparieren von Kraftfahrzeugen.
Sie erstellt jedoch keine Gutachten.

Nur mit einem Gutachten lässt sich sicher bestimmen:

Wie hoch Ihr Nutzungsausfall ist, also welcher Ersatzanspruch Ihnen für die Zeit zusteht, in der Sie das Fahrzeug nicht nutzen können.
Wie viel Schadenersatz Sie erhalten, z. B. wegen einer Wertminderung durch den Unfall (Ihr Fahrzeug ist nun weniger wert als ein unfallfreies).
Ob sich eine Reparatur wirtschaftlich lohnt, d. h. ob die Versicherung die Reparaturkosten überhaupt erstatten muss.
All diese Fragen zu klären – das ist Aufgabe eines Sachverständigen.
Er analysiert den Schaden und dokumentiert alle relevanten Werte und Zusammenhänge in einem Gutachten.

👉 Beauftragen Sie daher unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen.

Was kostet mich ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag?

Wenn Sie an der Schadensentstehung keine Schuld tragen, müssen Sie keine Kosten befürchten.
Die gegnerische Versicherung, also die des Verursachers, ist verpflichtet, sämtliche unfallbedingten Kosten zu übernehmen. Dazu zählt auch die Kostenübernahme des Sachverständigengutachtens, das Sie eingeholt haben.

Werde ich hochgestuft? Wird der Nachbar hochgestuft?

Eine Hochstufung in der Versicherung betrifft nur denjenigen, der den Schaden verursacht hat.

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, drohen Ihnen weder Hochstufung noch Mehrkosten bei Ihrer eigenen Versicherung.

Übrigens: Machen Sie sich keine Sorgen, wenn es Ihr Nachbar ist, der Ihnen den Schaden verursacht hat. Er wird nicht anteilig anhand der Schadenhöhe hochgestuft. Die Hochstufung bemisst sich an der Anzahl von Schäden innerhalb eines Kalenderjahres und ist nicht an die Schadenhöhe gekoppelt. Für Ihren Nachbarn ist es also nicht von Bedeutung, ob seine Versicherung Ihnen 1,-€ oder 1 Million € bezahlt.

Keine Furcht vor dem Totalschaden!

Klar ist: Ein Totalschaden ist ärgerlich. Er bringt Ihnen bei der Schadenregulierung jedoch keine Nachteile.

Stellt der Sachverständige fest, dass die Reparaturkosten teurer als die Ersatzbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs gleichen Alters und Laufleistung ist, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.

In diesem Fall ermittelt der Gutachter:

den Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs, und
den Wiederbeschaffungswert, also die Kosten für ein vergleichbares Fahrzeug.
Die Versicherung zahlt Ihnen dann die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert aus. Das ist der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand. Wirtschaftlich werden sie also so gestellt, dass sie ein vergleichbares Fahrzeug gleicher Art und Güte bei seriösem Händler wieder beschaffen können.

👉 Zusätzlich haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen für die Dauer der Ersatzbeschaffung.

Ich möchte mein Auto trotz Totalschaden behalten – kann ich trotzdem reparieren?

Grundsätzlich gilt:
Sie dürfen Ihr Auto behalten. Es ist Ihr Eigentum.
Niemand kann Ihnen vorschreiben, was Sie damit zu tun oder zu lassen haben, auch eine Versicherung nicht.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens reparieren möchten, ist die sog. 130%-Grenze entscheidend. 
Das bedeutet, die Reparaturkosten dürfen maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Ob das in Ihrem Fall zutrifft, ermittelt der Gutachter.

Der Schadenverursacher ist abgehauen, was tun?

Sie konnten das Kennzeichen des Verursachers nicht feststellen?
Es gibt keine Zeugen, die sich das Nummernschild gemerkt haben?

Wenn endgültig kein Schädiger ermittelt werden kann, bleibt Ihnen nur die Schadenregulierung über Ihre eigene Vollkasko-Versicherung. Haben Sie keine Vollkasko, gehen Sie leider „leer aus“.

Was sind Kasko-Fälle?

Die Kasko-Versicherung greift immer dann, wenn keine andere Person für den Schaden an Ihrem Fahrzeug verantwortlich ist.

Typische Kasko-Fälle sind:

  • Umweltschäden (z. B. Sturm, Hagel)
  • Wildunfälle
  • Vandalismus
  • Eigene Fahrfehler (z. B. gegen einen Pfosten gefahren)

Diese Schäden sind sehr unterschiedlich, sowohl in ihrer Ursache als auch in der anschließenden Regulierung.

Kontaktieren Sie uns gern! Wir prüfen den Fall für Sie und helfen Ihnen weiter.

Der Schaden ist im Ausland passiert. Was nun?

Die Rechtslage richtet sich i.d.R. nach dem Land, in dem der Schaden passiert ist. Häufige Fragen in diesem Zusammenhang:

  • Darf ich einen Sachverständigen in Deutschland beauftragen?
  • Wer zahlt das Gutachten?
  • Kann ich fiktiv abrechnen?
  • Wo muss ich den Schaden melden?

Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen weiter!

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