Erst den Zweck klären. Dann den Wert ermitteln.
Ein Fahrzeug hat nicht für jeden Anlass denselben Bewertungsmaßstab. Eine geplante Inzahlunggabe, ein privater Verkauf und die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs stellen unterschiedliche Fragen. Nenne uns deshalb bereits bei der Anfrage den Anlass und den gewünschten Bewertungsstichtag. Wir stimmen ab, welcher Wert und welche Untersuchung für dich sinnvoll sind.
Händlereinkauf, Verkauf und Wiederbeschaffung
Der Händlereinkaufswert beschreibt den Ankauf durch einen Händler. Beim Händlerverkauf werden unter anderem Aufbereitung, Vertrieb und die unternehmerische Kalkulation berücksichtigt. Ein am Privatmarkt erzielbarer Preis muss damit nicht übereinstimmen. Der Wiederbeschaffungswert beantwortet dagegen die Frage, welcher Betrag für ein vergleichbares Fahrzeug aufzuwenden ist. Diese Begriffe dürfen nicht beliebig ausgetauscht werden.
Mehr als Modell, Baujahr und Kilometerzahl
Die individuelle Bewertung berücksichtigt den festgestellten Zustand, die Ausstattung, die Laufleistung und die dokumentierte Fahrzeuggeschichte. Bekannte Schäden, Reparaturen und Besonderheiten gehören offen auf den Tisch. Eine reine Preisabfrage anhand von Fahrzeugdaten kann den tatsächlichen Zustand nicht dokumentieren. Bei unserer Untersuchung halten wir die vereinbarten Feststellungen und die verwendete Bewertungsgrundlage nachvollziehbar fest.
Bewertung und Gebrauchtwagenprüfung unterscheiden
Du willst vor allem wissen, ob ein Kaufpreis zum Fahrzeug passt? Dann ist eine Bewertung hilfreich. Geht es zusätzlich um technische Auffälligkeiten, sollte der Untersuchungsauftrag diese Fragen ausdrücklich umfassen. Ein Wertgutachten ist keine pauschale Zusicherung, dass jedes Bauteil mangelfrei ist. Wir erklären dir vorab, welche Prüfungen enthalten sind und welche ergänzend erforderlich werden können.
So bereitest du den Termin vor
Hilfreich sind Zulassungsunterlagen, Angaben zur Ausstattung, Wartungs- und Reparaturbelege sowie vorhandene Gutachten. Lege auch Unterlagen zu Umbauten und bekannten Schäden vor. Für eine Bewertung zu einem zurückliegenden Stichtag besprechen wir, welche Nachweise zum damaligen Zustand verfügbar sind. Umfang, Termin und Vergütung werden vor der Beauftragung vereinbart.
Quellen zum Weiterlesen
- IHK München: Wert- und Kostenbegriffe für Kraftfahrzeuge ↗
- IWW: Wiederbeschaffungswert und subjektbezogener Schadenbegriff ↗
Eigenständig formulierte Einordnung. Welche Feststellungen und Ansprüche in deinem Fall relevant sind, wird individuell geprüft.



