Grauer SUV mit deutlichem Unfallschaden an der Fahrerseite, geparkt am Straßenrand
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Unfallgutachten Frankfurt

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Unfall­gutachten

Unfallschaden und nicht daran schuld? Wir erstellen das Gutachten über die Schadenhöhe und helfen Ihnen bei der Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung

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Unfallgutachten

Kosten, Ablauf & Rechte als Geschädigter


Ein Unfall kommt nie gelegen. Und er kommt selten allein. Neben dem ersten Schock stehen Sie plötzlich vor Fragen, die Sie vorher nie beantworten mussten:

  • Wer zahlt den Schaden?
  • Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
  • Was darf die Versicherung vorschreiben – und was nicht?
  • Welche Rechte haben Sie als Geschädigte*r?

Wenn Sie sich in genau dieser Situation befinden, dann möchte ich Ihnen als zuverlässiger Begleiter zur Seite stehen. Ich erkläre Ihnen verständlich, wie ein Unfallgutachten in Frankfurt abläuft, was es kostet und welche Rechte Sie wirklich haben, damit Sie nicht benachteiligt werden.

Unsere Vorteile

Objektive Beurteilung
Umfassende Analyse
Fachkenntnisse
Durchsetzung von Ansprüchen
Kosteneinsparungen
Beschleunigung des Prozesses
Vermeidung von Streitigkeiten

Warum ein Unfallgutachten in Frankfurt so wichtig ist

Viele machen nach einem Unfall denselben Fehler:

Sie rufen als erstes die gegnerische Versicherung an und vertrauen darauf, dass „alles schon geregelt wird“.

Doch die Wahrheit ist:

Die Versicherung ist nicht Ihr Partner – sie ist die Gegenseite.

Das Ziel der Versicherung ist simpel:

Kosten sparen → niedrigere Schadenssumme → weniger Entschädigung.

Ein unabhängiges Unfallgutachten schützt Sie davor, auf Kosten sitzenzubleiben. Es dokumentiert neutral und rechtssicher:

  • den tatsächlichen Schaden,
  • die Reparaturkosten,
  • die Wertminderung,
  • die technische Beurteilung,
  • den Wiederbeschaffungswert sowie
  • die Reparaturdauer und damit auch Nutzungsausfall.

Und das Beste?

Im Haftpflichtfall ist das Unfallgutachten für Sie kostenlos.

Der Verursacher bzw. dessen Versicherung trägt alle Kosten.

Was kostet ein Unfallgutachten in Frankfurt?

Kurz gesagt: Für Geschädigte – nichts.

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, übernimmt die gegnerische Versicherung:

  • das komplette Unfallgutachten
  • die Anfahrt des unabhängigen Gutachters
  • die gesamte Schadenkalkulation
  • die Unterstützung in der Regulierung
  • die Bereitstellung eines Ersatzwagens

Sie gehen in Vorleistung? Nein.

Sie haben bürokratischen Aufwand? Nein.

Sie tragen ein Risiko? Ebenfalls nein.

Nur wenn Sie selbst den Unfall verschuldet haben und es ein Kaskoschaden ist, kann ein Gutachten kostenpflichtig werden – in Haftpflichtfällen aber immer kostenlos.

Sachverständiger bei Gutachteneinschätzung

Achsvermessung

Wird während der Kollision ein Rad getroffen, erfährt die Fahrzeugachse eine Krafteinwirkung, die über das gewöhnliche Maß im Straßenverkehr hinausgeht.

Hierbei können Spur oder Sturz der Achsgeometrie durch den Unfall verstellt werden – bis hin zu Verformungen von Achsteilen.

Um sicher zu gehen, dass sich die Achsgeometrie durch das Unfallereignis nicht verstellt hat, führen wir eine Achsvermessung durch. Das Achsmessprotokoll wird dann Teil Ihres Haftpflichtgutachtens und bestimmt die Schadenhöhe maßgeblich.

Wir messen, um Spekulationen keinen Raum zu geben!

Freilegung des Schaden­bereichs

Bordsteingutachten haben bei uns keine Chance!

Stoßfänger sind heutzutage weit überwiegend aus Kunststoff gefertigt. Demzufolge haben sie einem Fahrzeug, das damit kollidiert, nicht besonders viel entgegenzusetzen.

Der Kunststoff gibt nach, das Gegnerfahrzeug taucht in die Karosserie ein – der eigentliche Schaden befindet sich somit unsichtbar hinter dem Stoßfänger.

Erfolgt die Gutachtenerstellung ohne Freilegung des Stoßfängers, bleibt der darunterliegende Karosserieschaden unentdeckt.

Deshalb legen wir grundsätzlich jeden Front- oder Heckschaden frei, bei dem wir aufgrund langjähriger Erfahrung davon ausgehen, somit verdeckte Schäden zu Tage fördern zu können.

Als Geschädigter haben Sie ein Recht darauf, Ihren Schaden vollumfänglich dokumentieren zu lassen!

Bagatellschadengrenze

Lassen Sie sich nicht von der Bagatellschadengrenze verunsichern. Es kann nicht von Geschädigten eines Verkehrsunfalls als Laien verlangt werden, dass Sie die Höhe des entstandenen Schadens einschätzen können.

Der Gesetzgeber trägt diesem Umstand Rechnung und gibt Ihnen das Recht, uns als Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstattung eines Gutachtens über den entstandenen Unfallschaden zu beauftragen.

Die Höhe des Fahrzeugschadens kalkulieren wir rechtssicher für Sie in unserem Unfallgutachten. Die Schadenhöhe liegt oft höher als man glaubt!