DEINE FRAGEN. KLARE ANTWORTEN.
Vom ersten Anruf
bis zum nächsten Schritt.
Wie lange dauert das Gutachten? Wer bekommt es? Wann zahlt die Versicherung? Hier findest du Antworten aus unserem Alltag.
Nach der Besichtigung bei vollständiger Grundlage – den Termin stimmen wir mit dir ab.
Bei zusätzlichem Prüfbedarf oder fehlenden Unterlagen kann es länger dauern.Dein Gutachten
Wie hoch ist mein Schaden?
Genau dafür erstellen wir das Gutachten. Ein Foto oder der erste Blick zeigt nicht immer den gesamten Schaden. Wir prüfen die Befunde und kalkulieren den erforderlichen Reparaturweg. Qualität braucht etwas Geduld: Eine voreilige Zahl hilft dir weniger als eine nachvollziehbare Bewertung.
Wann ist mein Gutachten fertig? ◷ 48 Stunden
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung, wenn die benötigten Unterlagen und Befunde vollständig vorliegen. Müssen wir weitere Untersuchungen, eine Zerlegung oder fehlende Informationen abwarten, kann es länger dauern. Den voraussichtlichen Termin besprechen wir mit dir.
Was passiert, wenn das Gutachten fertig ist?
Wir besprechen das Ergebnis und senden dir das vollständige Paket – digital oder auf Wunsch per Post. An deinen Rechtsbeistand übermitteln wir es nach deiner Freigabe. So liegen die technischen Unterlagen für die Geltendmachung deiner Ansprüche vor.
Welche Unterlagen soll ich mitbringen?
Hilfreich sind Fahrzeugschein, Fotos vom Unfall, Angaben zu Unfallgegner und Versicherung sowie vorhandene Schreiben. Bei früheren Schäden helfen Reparaturrechnungen und alte Gutachten. Fehlt etwas, melde dich trotzdem; wir klären gemeinsam, was noch gebraucht wird.
Darf ich meinen Gutachter selbst wählen?
Bei einem Haftpflichtschaden kannst du grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ob die Kosten erstattet werden, hängt unter anderem von der Erforderlichkeit ab. Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen deines Vertrags. Wir stimmen den Auftrag vorher mit dir ab.
Brauche ich bei jedem Kratzer ein vollständiges Gutachten?
Nein. Bei einem überschaubaren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Verdeckte Schäden oder besondere Umstände können eine genauere Untersuchung nötig machen. Wir empfehlen dir die zum Schaden passende Dokumentation.
Versicherung & Zahlung
Wann kommt das Geld von der Versicherung?
Eine feste Auszahlung innerhalb von sechs Wochen lässt sich nicht versprechen. Es gibt auch keine pauschale gesetzliche Sechswochenfrist. Der Haftpflichtversicherer erhält eine angemessene Prüfzeit; je nach Fall werden häufig vier bis sechs Wochen ab Zugang einer ausreichend konkreten Anspruchsanmeldung angesetzt. Fehlende Unterlagen oder ein schwieriger Sachverhalt können die Dauer beeinflussen. Dein Rechtsbeistand prüft, wann Nachfragen, Fristen oder weitere Schritte sinnvoll sind.
Zahlt die Versicherung alle Kosten?
Bei vollständiger Haftung der Gegenseite sind grundsätzlich die erforderlichen, durch den Unfall verursachten Schäden zu ersetzen. Nicht jede geltend gemachte Ausgabe ist damit automatisch vollständig erstattungsfähig. Du musst deinen Schaden und den Zusammenhang zum Unfall nachvollziehbar darlegen und gegebenenfalls beweisen. Wir helfen mit der technischen Dokumentation; dein Rechtsanwalt prüft Haftung und Ansprüche.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Ein erforderliches Unfallgutachten kann bei vollständiger Haftung der Gegenseite erstattungsfähig sein. Bei Bagatellschäden, einer Haftungsquote oder einem gesonderten Auftrag können Eigenkosten entstehen. Wir besprechen Leistungsumfang und Kosten vor der Beauftragung.
Was mache ich bei Kürzungen oder Rückfragen?
Leite das Schreiben an deinen Rechtsbeistand weiter. Technische Rückfragen zum Gutachten klären wir. Behalte Rechnungen, Fotos und Belege und akzeptiere eine abschließende Abfindung erst nach Prüfung ihres Umfangs.
Ist eine Abtretung schon eine Kostenübernahme?
Nein. Mit einer Abtretung überträgst du einen bestimmten Anspruch. Ob du darüber hinaus selbst zahlen musst, ergibt sich aus dem Auftrag, der Vereinbarung und der Erstattungsfähigkeit. Lass dir diese Punkte vor der Unterschrift erklären.
Mobil bleiben
Kann ich währenddessen einen Mietwagen fahren?
Grundsätzlich kann ein Mietwagen infrage kommen, wenn dein Fahrzeug unfallbedingt ausfällt und du mobil sein musst. Bedarf, Fahrzeugklasse, Preis, Mietdauer und Haftung spielen dabei eine Rolle. Das klären wir persönlich für deinen Einzelfall; eine pauschale Kostenübernahme können wir nicht zusagen.
Darf ich mit meinem beschädigten Auto weiterfahren?
Fahrfähig bedeutet nicht automatisch verkehrssicher. Bei Zweifeln an Bremsen, Lenkung, Reifen, Beleuchtung oder austretenden Flüssigkeiten nicht einfach weiterfahren. Sichere die Situation und kläre die weitere Beförderung.
Und wenn ich keinen Mietwagen benötige?
Je nach Voraussetzungen kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall sind für denselben Zeitraum grundsätzlich Alternativen. Dein Rechtsbeistand prüft, welche Lösung zu deinem Fall passt.
Rechtsbeistand & Kontakt
Brauche ich einen Anwalt, obwohl ich unschuldig bin?
Unsere klare Empfehlung ist, früh einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einzubeziehen – auch bei vermeintlich eindeutiger Haftung. Er prüft Ansprüche und vertritt dich. Wir liefern die unabhängige technische Grundlage. Eine allgemeine gesetzliche Anwaltspflicht folgt daraus nicht.
Wer beauftragt meinen Rechtsanwalt?
Das entscheidest du selbst. Eine Empfehlung ersetzt kein Mandat. Kläre mit der Kanzlei Auftrag, Vollmacht, Kommunikation und mögliche Kosten. Die Übergabe deines Gutachtens stimmen wir mit dir ab.
Seid ihr rund um die Uhr erreichbar?
Unsere Schadenhotline 069 313016 ist rund um die Uhr erreichbar. Das Büro in Frankfurt ist Montag bis Freitag von 08:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Besichtigungen und Termine stimmen wir persönlich ab.
Zur Prüfzeit: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.09.2019 – 9 W 37/19 ↗. Erforderlicher Schadenersatz: § 249 BGB ↗.
DER NÄCHSTE SCHRITT IST EIN GESPRÄCH.
Du musst das nicht
allein sortieren.
Erzähl uns, was passiert ist. Wir besprechen die Begutachtung, deine Unterlagen und die nächsten Schritte.
24/7 Schadenhotline · Büro Frankfurt: Mo–Fr 08:30–18:00 Uhr