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HIS nach einem Unfallschaden: Was gespeichert sein kann und wie du nachfragst

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, kurz HIS, wirft häufig Fragen auf. Ein Eintrag sollte nachvollzogen werden; er ist für sich kein Beweis für ein Fehlverhalten.

Wer das System betreibt

Betreiber ist Besurance HIS GmbH. Die frühere Betreiberseite von informa HIS verweist seit dem 1. Oktober 2025 auf Besurance. HIS dient Versicherern als Informationsgrundlage bei Antrags- und Schadenprüfungen. Welche Bedeutung eine konkrete Meldung hat, ergibt sich aus ihrem Inhalt und Anlass, nicht allein daraus, dass Daten vorhanden sind.

Was dir eine Selbstauskunft zeigt

Du kannst nachfragen, welche personenbezogenen Daten oder Informationen zu deinem Fahrzeug gespeichert sind. Die offizielle Auskunft erläutert unter anderem, welcher Versicherer Daten gemeldet hat, wann und weshalb dies geschah. Nach Betreiberangaben werden außerdem Empfänger von Übermittlungen aus den vergangenen 24 Monaten mitgeteilt. Eine Anfrage ersetzt keine Schadenmeldung beim Versicherer.

Welche Unterlagen benötigt werden

Für eine fahrzeugbezogene Anfrage verlangt der Betreiber Angaben wie Fahrzeugidentifizierungsnummer, Kennzeichen, Erstzulassung sowie Hersteller und Typ. Zusätzlich ist die Berechtigung zum Fahrzeug nachzuweisen. Nutze den offiziellen Online- oder Postweg und die dort genannten Anforderungen. Sensible Ausweiskopien gehören nicht in öffentliche Kommentare oder ungeschützte Gruppen-Chats.

Wenn eine Angabe nicht stimmt

Vergleiche die Auskunft mit Gutachten, Reparaturbelegen und Korrespondenz. Frage bei widersprüchlichen Angaben nach dem konkreten Datensatz und der meldenden Versicherung. Berichtigung oder weitere Datenschutzrechte müssen anhand des Sachverhalts geprüft werden; eine pauschale Löschzusage wäre unzutreffend. Bewahre Anfrage, Antwort und Nachweise zusammen auf, damit spätere Rückfragen eindeutig zugeordnet werden können.

Deine praktische Checkliste

  • Ausschließlich die offizielle Selbstauskunft verwenden
  • FIN und Berechtigungsnachweis bereithalten
  • Unstimmigkeiten mit konkreten Belegen benennen

Quellen & weiterführendes Wissen

Eigenständig formulierte Orientierung auf Grundlage der verlinkten Informationen. Keine individuelle Rechtsberatung. Der konkrete Fall und die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen bleiben entscheidend.

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Persönlich sprechenLesetipp · Stiftung Warentest„So tricksen die Versicherer“ ↗Externer Beitrag, teilweise kostenpflichtig.