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FALL 03 · FRONTSCHADEN NACH VORFAHRTSVERLETZUNG

Die Front getroffen.
Die Tiefe entscheidet.

Der geschilderte Unfall: eine Vorfahrtsverletzung. Die Bilder zeigen die beschädigte Front und zwei Stufen der Freilegung. Hinter der Außenhaut setzt sich die Untersuchung fort.

Audi mit beschädigtem vorderem Stoßfänger und veränderter Haubenpassung; Kennzeichen anonymisiert
01 / Originalaufnahme aus diesem Fall
01

Außen beginnt die Aufnahme.

Beschädigte Verkleidung, offene Bereiche und auffällige Spaltmaße werden dokumentiert. Aus dieser Ansicht allein lässt sich der vollständige Reparaturumfang noch nicht bestimmen.

Eine Vorfahrtsverletzung beschreibt den geschilderten Unfallablauf. Die rechtliche Haftung lässt sich nicht aus diesen Fotos ableiten.

Audi auf der Hebebühne mit demontierter Frontverkleidung und sichtbarem Querträger sowie Kühlerpaket
02 / Originalaufnahme aus diesem Fall
02

Freilegen ist hier notwendig.

Bei diesem Schadenbild ist eine Freilegung für die vollständige Befundaufnahme notwendig. Erst ohne die Verkleidung lassen sich unter anderem Querträger, Anbindungen, Kühlerbereich und Halter gezielt untersuchen.

Die Demontage wird abgestimmt und dokumentiert. Wie weit sie gehen muss, richtet sich nach Befund und Herstellervorgaben.

Freigelegter Frontbereich des Audi nach Ausbau des Scheinwerfers
03 / Originalaufnahme aus diesem Fall
03

Gezielt weiter untersuchen.

Nach weiterer Demontage werden zusätzliche Befestigungen und Strukturanschlüsse sichtbar. Wir prüfen den Kraftverlauf und klären, ob Karosserievermessung, Dichtheitsprüfungen oder elektronische Diagnose erforderlich sind.

Je nach Ausstattung sind auch Sensorik und Fahrerassistenzsysteme betroffen. Ob eine Kalibrierung notwendig ist, richtet sich nach dem Reparaturweg und den Herstellervorgaben.

Wenn Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen.

Hier liegen die ausgewiesenen Reparaturkosten brutto bei rund 141 % des Wiederbeschaffungswerts. Deshalb braucht es neben der technischen Prüfung auch eine sorgfältige wirtschaftliche Einordnung. Der Prozentwert allein entscheidet nicht über den konkreten Ersatzanspruch.

Die darunter erläuterten Abzüge werden getrennt von den Reparaturkosten ausgewiesen und beziehen sich ausschließlich auf diesen Fall.

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DER REPARATURWEG AUS DER KALKULATION

Was hinter dem Betrag steckt.

Vorgesehen sind unter anderem der Ersatz von Stoßfängerverkleidung, Kühlergrill, vorderem Aufprallträger, beiden Scheinwerfern, rechtem Kotflügel, Motorhaube und Schlossträger. Hinzu kommen Diagnose, Einstellarbeiten, Korrosionsschutz und Lackierung.

Arbeitslohn
2.400,00 €
Nebenkosten
220,00 €
Lackierung inkl. Material
2.971,35 €
Ersatzteile inkl. Kleinteile
12.677,86 €
Reparaturkosten brutto vor gesonderten Abzügen21.740,36 €

Die vier Einzelgruppen sind Nettobeträge. Zur Summe kommt 19 % Umsatzsteuer.

Gesondert ausgewiesen: Abzüge laut Kalkulation, einschließlich Vor-/Altschaden und Ersatzteilabzügen: 4.994,49 € brutto. Der kalkulierte Betrag nach diesen Abzügen beträgt 16.745,87 € brutto. Das ist keine Aussage über eine tatsächlich erfolgte Zahlung.

Was dieser Fall zeigt.

Die Außenaufnahme zeigt nur einen Teil des kalkulierten Umfangs. Träger, Anbindungen und die erforderlichen Verbundarbeiten erklären, weshalb die Freilegung für die vollständige Schadenaufnahme wichtig ist.

Eigenständig zusammengefasst aus der zugehörigen Reparaturkalkulation. Kalkulierte Arbeiten sind kein Nachweis einer bereits ausgeführten Reparatur. Die vollständigen Unterlagen bleiben vertraulich.

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